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Hallo,
ich möchte eine Ausbildung zur Integrativen Lerntherapeutin machen. Als Logopädin bin ich in zwei Praxen tätig und ich frage mich, wie ich die lerntherapeutischen Inhalte dort umsetzen kann. Können meine lerntherapeutischen Leistungen im Rahmen einer ärztlichen Verordnung mit den Krankenkassen abgerechnet werden? Gruß, Eure Suse. |
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Liebe Suse,
Lerntherapie ist keine Kassenleistung. Daher kann sie nicht ärztlich verordnet werden. Kostenträger sind die Eltern oder unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt. Kinder mit Lerntherapiebedarf werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit unter Ihren derzeitigen Patienten finden. Ein Aushang und/oder Flyer im Wartezimmer werden sicherlich auch Beachtung finden. Viele Grüße von Uta |
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| Stichworte |
| abrechnen, jugendamt, kassenleistung, krankenkasse, lerntherapie |
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