fortbildung-infos.de  

Zurück   fortbildung-infos.de > Pädagogik > Allgemeine Fragen zur Pädagogik

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 10:11
Uta Uta ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 17
Standard Fortbildungspunkte für Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten

Hallo,

nach § 124 Abs. 3 SGB V müssen sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten (Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten) zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren. Dazu muss die Fortbildung "inhaltlich auf den jeweiligen Heilmittelbereich ausgerichtet" sein. Zu den nicht als Fortbildung anerkennungsfähigen Veranstaltungen zählen u.a. "Fortbildungen zu Methoden, die gemäß der jeweils gültigen Heilmittel-Richtlinien von der Verordnung ausdrücklich ausgeschlossen sind". Damit können beispielsweise Fortbildungen zur Therapie und Förderung bei Legasthenie und/oder Dyskalkulie (Lerntherapie) grundsätzlich nicht bepunktet werden. Diese Leistungen sind nicht verordnungsfähig.

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/up...lage_4_222.pdf

Uta
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
dyskalkulie, ergotherapeuten, förderung, fortbildung, fortbildungen, fortbildungspunkte, heilmittel, legasthenie, lerntherapie, logopäden, physiotherapeuten, therapeuten, therapie

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.6.0
(c) Copyright 2011 - Alle Rechte vorbehalten
Impressum