
14.08.2011, 10:11
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Fortbildungspunkte für Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten
Hallo,
nach § 124 Abs. 3 SGB V müssen sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten (Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten) zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren. Dazu muss die Fortbildung "inhaltlich auf den jeweiligen Heilmittelbereich ausgerichtet" sein. Zu den nicht als Fortbildung anerkennungsfähigen Veranstaltungen zählen u.a. "Fortbildungen zu Methoden, die gemäß der jeweils gültigen Heilmittel-Richtlinien von der Verordnung ausdrücklich ausgeschlossen sind". Damit können beispielsweise Fortbildungen zur Therapie und Förderung bei Legasthenie und/oder Dyskalkulie (Lerntherapie) grundsätzlich nicht bepunktet werden. Diese Leistungen sind nicht verordnungsfähig.
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/up...lage_4_222.pdf
Uta
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