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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 18:08
Uta Uta ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 17
Standard Ausbildungen und Fortbildungen von der Steuer absetzen

Hallo Pomme,

danke für diese Information. Gut zu wissen!

Viele Grüße

Uta
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 23:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 3
Standard Ausbildungen und Fortbildungen von der Steuer absetzen

Hallo,
ich habe diesen interessanten Artikel gefunden: http://www.focus.de/finanzen/steuern...id_415006.html

Danach können Arbeitnehmer Kosten für die berufliche Fortbildung voll als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist nur, dass die Bildungsmaßnahme in einem "objektiven Zusammenhang mit dem Beruf" oder künftig zu erzielenden Einnahmen steht. Faustformel: Alle zusätzlichen Ausbildungen und Fortbildungen, die nach Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung oder des Erststudiums absolviert werden, sind Fortbildungskosten ("lebenslanges Lernen").

Bis denne
Pomme
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Stichworte
absetzen, ausbildung, fortbildung, steuer, werbungskosten

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