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Hallo,
ich habe diesen interessanten Artikel gefunden: http://www.focus.de/finanzen/steuern...id_415006.html Danach können Arbeitnehmer Kosten für die berufliche Fortbildung voll als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist nur, dass die Bildungsmaßnahme in einem "objektiven Zusammenhang mit dem Beruf" oder künftig zu erzielenden Einnahmen steht. Faustformel: Alle zusätzlichen Ausbildungen und Fortbildungen, die nach Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung oder des Erststudiums absolviert werden, sind Fortbildungskosten ("lebenslanges Lernen"). Bis denne Pomme |
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| Stichworte |
| absetzen, ausbildung, fortbildung, steuer, werbungskosten |
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